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Der Platz steht nur Mitgliedern des Campingclubs Bremerhaven im DCC e.V. oder deren Gästen zum Aufenthalt mit Zelt, Caravan oder Reisemobil zur Verfügung. |
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In Bezug auf die Platzordnung unterscheiden sich aktive Mitglieder und passive Mitglieder.
A) Aktive Mitglieder
1) Jedes aktive Mitglied hat nach Entrichtung seines Jahresbeitrages Anspruch auf einen ihm zugewiesenen Platz. Jeder Einzelplatz darf nur mit einem einzigen Caravan oder Reisemobil belegt werden.
2) Jeder Platzhalter erhält vom Platzwart einen Leihschlüssel für den Clubplatz. Bei Austritt aus dem Club oder Aufgabe des festen Platzes ist der Schlüssel umgehend an den Platzwart oder den Vorstand zurückzugeben. Bei Verlust kann ein Ersatzschlüssel zum Selbstkostenpreis erworben werden.
3) Es dürfen nicht mehr aktive Mitglieder aufgenommen werden, als Einzelplätze zur Verfügung stehen. Bewerber um eine Mitgliedschaft werden in eine Vormerkliste aufgenommen. Freigewordene Plätze werden vorrangig den Mitgliedern oder deren Kindern angeboten. Bei mehreren Bewerbern um einen freien Platz wird gelost, ansonsten erfolgt ein Aufrücken aus der Vormerkliste.
4) Caravans oder Reisemobile dürfen auf dem Campingplatz nur aufgestellt werden, soweit vom TÜV eine Betriebserlaubnis erteilt ist. Bei nicht angemeldeten Fahrzeugen entfällt die Pflicht zur Vorführung des Caravans zur Hauptuntersuchung. Zusätzlich hat alle zwei Jahre eine Gasdichtigkeitsprüfung zu erfolgen. Die Prüfplakette muss gut sichtbar außen am Fahrzeug angebracht sein.
B) Passive Mitglieder
1) Passive Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen festen Platz. Beim Eintreffen auf dem Platz müssen sie sich mit dem Platzwart zwecks Zuteilung eines Platzes in Verbindung setzen. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung, die an den schwarzen Brettern in der Klause und der Mehrzweckhalle aushängt.
C) Gäste
1) Soweit Platz vorhanden ist, kann der Vorstand oder ein Beauftragter des Vorstands unseren Platz anreisenden Campern die Benutzung des Platzes mit Zelt, Caravan oder Reisemobil gestatten. Bei Gästen von Clubmitgliedern ist das gastgebende Clubmitglied für das Verhalten des Gastes und für die Entrichtung der Gebühren verantwortlich. Desgleichen hat das gastgebende Clubmitglied dafür zu sorgen, dass sein Gast ausreichend Kenntnis von der Platzordnung erhält. Gäste und Besucher betreten den Campingplatz grundsätzlich auf eigene Gefahr.
2) Eine Haftung für Schäden, welche Besucher durch die Einrichtung oder die Beschaffenheit des Platzes, durch Fehler ehrenamtlicher Helfer oder durch andere Besucher erleiden, werden vom Campingclub Bremerhaven nicht übernommen. Sollten dennoch Besucher Ansprüche geltend machen, so haftet das gastgebende Mitglied für die Ansprüche seiner Besucher.
3) Das gastgebende Mitglied hat für eine ordnungsgemäße Abstellung des Besucherfahrzeuges außerhalb der Grenzen des Campingplatzes zu sorgen.
4) Das gastgebende Clubmitglied trägt Übernachtungsgäste in das Anwesenheitsbuch ein, Tagesgäste müssen nicht angegeben werden. Die Gebühren für Gäste und Gasteinheiten ergeben sich aus der Gebührenordnung.
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Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten, die Beachtung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sowie die pflegliche Behandlung der Einrichtungen ist Pflicht jedes Platzbenutzers. |
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1) Die Veränderung der festgelegten äußeren und inneren Platzgrenzen ist verboten.
2) Bei Clubveranstaltungen, zu denen Campingfreunde aus anderen Clubs eingeladen werden, müssen alle Platzhalter zusammenrücken. Plätze von nicht teilnehmenden Mitgliedern werden bei Bedarf belegt, damit alle Gäste des Clubs untergebracht werden können.
3) Jeder Platzhalter ist für die Sauberhaltung seines Platzes verantwortlich. Er muss nach Beendigung der Saison seinen Platz aufzuklaren sowie alle losen Teile, vor allem leere Flaschen usw. von seinem Platz und aus den Kühlbehältern entfernen.
4) Der eigene anfallende Hausmüll muss von jedem Clubmitglied auf eigene Veranlassung entsorgt werden.
5) Die Bepflanzung des Platzes mit Bäumen und Sträuchern soll nur im Bereich der Einfriedung erfolgen.
6) Die Entnahme von Bäumen und Sträuchern von fremden Grundstücken ist verboten.
7) Gepflanzte Bäume und Sträucher dürfen von festen Plätzen auch bei evtl. Platzwechsel nicht entfernt werden. Von allgemeinen Teilen des Platzes dürfen Bäume und Sträucher nur mit Genehmigung des Vorstandes versetzt oder entfernt werden.
8) Die Hecken im Bereich der Einzelplätze, mit Ausnahme derjenigen, die gleichzeitig die Abgrenzung des Platzes zu den öffentlichen Wegen bilden, sollen in der Regel nicht mehr als 1,50 m Höhe haben.
9) Hecken und Bäume der allgemeinen Flächen des Clubplatzes einschließlich der Abgrenzung zu den öffentlichen Wegen dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes und in der von diesem angegebenen Höhe geschnitten werden.
10) Bäume innerhalb der Hecken dürfen nur dann auf Heckenhöhe zurück geschnitten werden, wenn Einigkeit zwischen den angrenzenden Platzinhabern besteht.
11) Werkzeuge und Geräte sind pfleglich zu behandeln, Schäden daran sind dem Clubplatzwart umgehend zu melden. Diese sollen nach Nutzung wieder gereinigt im Gerätehaus abgelegt werden.
12) Die Motor-Rasenmäher des Clubs dürfen zum Mähen des Sportplatzes, der allgemeinen Rasenfläche und der Hauptwege nur durch die vom Clubplatzwart beauftragten Clubfreunde eingesetzt werden.
13) Gemähtes Gras, Laub, Abfälle von Bäumen und Sträuchern müssen sofort auf dem vom Clubplatzwart bestimmten Platz gebracht werden.
14) Das Waschen von Wohnanhängern kann mit Schwamm und Eimer erfolgen. Die Verwendung eines Schlauches mit Anschluss an die Wasserleitung ist gestattet. Das Anschließen von Schläuchen an die Wasserleitung zum Bewässern von Bäumen und Sträuchern oder Rasensprengen ist nicht erlaubt. Blumen und empfindliche Sträucher dürfen mit der Gießkanne gegossen werden.
15) Personen, die sich gegen den Campingclub Bremerhaven ungebührlich verhalten haben, kann der Zutritt zum Platz verweigert werden.
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Das Fahren mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Reisemobilen ist nur für die Zu- und Abfahrt auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo ( 6 km/h ) erlaubt. |
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1) Platzhalter müssen ihre Personenkraftwagen auf ihrem Platz oder auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abstellen. Das Abstellen von PKW auf Wegen ist nicht gestattet.
2) Die PKW von Gästen der Clubmitglieder müssen grundsätzlich außerhalb der Platzgrenzen abgestellt werden.
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Nach Ankunft auf dem Platz trägt sich jedes Clubmitglied in das Anwesenheitsbuch ein. |
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1) Das Anwesenheitsbuch liegt im jährlichen Wechsel im Clubhaus auf dem unteren Platzteil oder im Vorraum der Klause auf dem oberen Platzteil aus.
2) Die Führung des Anwesenheitsbuches erfolgt im lnteresse aller Clubmitglieder. Am Jahresende gibt das Anwesenheitsbuch Aufschluss über die Platzbenutzung.
3) Auch im Winterhalbjahr sollen sich Mitglieder in das Anwesenheitsbuch eintragen und gegebenenfalls bemerkte Unregelmäßigkeiten vermerken.
4) Die kostenpflichtigen Übernachtungen von Gästen der Mitglieder oder Ausleihvorgänge des Anhängers vermerkt jedes Clubmitglied selbsttätig im Anwesenheitsbuch.
5) Vor dem ersten Eintrag eines Tages sollen im Anwesenheitsbuch einige Zeilen Platz gelassen werden.
6) Das Anwesenheitsbuch dient dem Kassenwart als Grundlage für die Erstellung der Abrechnung für die Mitglieder und dem Platzwart als Unterlage bei der Erstellung seines Jahresberichtes.
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Lagerfeuer und andere offene Feuer sind auf dem Platz nicht gestattet.
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1) Beim Umgang mit offenem Feuer ist größte Vorsicht geboten. Lagerfeuer dürfen nur auf Beschluss des Vorstandes und in Anwesenheit von einem Vorstandsmitglied angezündet werden, wenn die Windverhältnisse dieses zulassen sowie andere Personen nicht belästigt und Einrichtungen nicht gefährdet werden.
2) Das Verbrennen von Hausmüll oder Restmüll auf dem Gelände des Campingclubs ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.
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Hunde, Katzen und andere Haustiere sind auf dem Platz gestattet.
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1) Hunde müssen auf dem Platz an der Leine geführt werden
2) Kampfhunde sind grundsätzlich nicht erlaubt.
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Die Toiletten sind sauber zu halten. Im Rahmen des Platzwartdienstes erfolgt an jedem Sonntag und Feiertag eine gründliche Reinigung der Toiletten- und Duschhäuser.
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1) Die Toiletten sind vor Verschmutzungen zu bewahren. Versehentliche Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Abfälle, Konservendosen usw. dürfen nicht in die Toilette geworfen werden.
2) Der Inhalt von Chemie-Toiletten sowie anderer diesem Zweck dienende Behältnisse dürfen nur in die dafür vorgesehenen Ausgüsse hinter den Toilettenhäusern entleert werden.
3) In Chemie-Toiletten dürfen nur ökologisch verträgliche und für Kleinkläranlagen unbedenkliche Zusätze verwendet werden. Die Dosierung soll so gering wie möglich (max. 30 ml pro Füllung) gehalten werden.
4) Chemie-Toiletten müssen nicht täglich geleert werden. Eine übergebührliche Belastung der Kläranlage ist zu vermeiden.
5) Die Reinigung von mobilen Toiletten darf ausschließlich an den Außenwasserhähnen der Entsorgungsplätze für Chemie-Toiletten erfolgen.
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Die Klause auf dem oberen Platz und die Mehrzweckhalle auf dem unteren Platz dienen dem Aufenthalt bei geselligen Anlässen.
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1) Das Übernachten und Kochen in der Klause und der Mehrzweckhalle ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass sich die Klause und die Mehrzweckhalle stets in einem sauberen Zustand befinden. Benutzer der Klause und der Mehrzweckhalle sind verpflichtet, gemeinsam für die Reinigung Sorge zutragen.
2) Für die Ausrichtung von Familienfeiern und geselligen Abenden von Clubmitgliedern können die Klause und Mehrzweckhalle nach Anmeldung genutzt werden.
3) Während der Saison ist das Küchenhaus ständig geöffnet. Der Schlüssel kann über den Vorstand ausgegeben werden.
4) Das Abstellen von Fahrrädern und Gegenständen im Vorraum der Klause und der Mehrzweckhalle ist nur außerhalb der Saison erlaubt.
5) Die Eltern achten darauf, dass die Klause und die Mehrzweckhalle nicht durch spielende Kinder verunreinigt werden, die Einrichtungen und das Anwesenheitsbuch nicht beschädigt oder beschmutzt werden.
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Ballspiele sind nur auf dem dafür angelegten Sportplatz auf dem unteren Platz erlaubt.
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1) Die vom Club zur Verfügung gestellten Kinderspielgeräte sowie die Kinderklause sollen pfleglich behandelt werden.
2) Die Benutzung der Kinderspielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Eltern sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich.
3) Die Sand-Entnahme vom Badestrand an der Lune (Gemeindegelände) ist verboten.
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Lärmbelästigungen sind zu vermeiden. Auf die Einhaltung der Ruhezeiten ist zu achten.
| Mittagsruhe täglich von |
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Nachtruhe täglich von |
22:00 Uhr bis 07:00 Uhr |
| Nachtruhe Freitags |
23:00 Uhr bis 07:00 Uhr |
| Nachtruhe Sonnabends |
24:00 Uhr bis 07:00 Uhr |
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1) Während der Mittagsruhe an Sonntagen und Feiertagen, aber auch an den Werktagen, wenn noch andere Platzbenutzer anwesend sind, dürfen Radios und Fernseher im Freien nicht angestellt werden. lm Zelt oder Caravan dürfen sie nur so laut sein, dass Nachbarn nicht gestört werden können.
2) Das Anfahren und Abfahren mit Personenkraftwagen oder Motorrädern an Sonntagen und Feiertagen sollte in der Mittagszeit nur in den dringenden Fällen geschehen.
3) An Sonntagen und Feiertagen ist das Rasenmähen vor 17:00 Uhr nicht erlaubt.
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Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich das Amt des Platzwartes zu übernehmen.
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1) Es muss sichergestellt sein, dass an jedem Wochenende in der Campingsaison auf dem oberen und dem unterem Platzteil jeweils ein Platzwart vorhanden ist. Der Platzwart handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Auftrage des Vorstandes.
2) In der Klause und der Mehrzweckhalle hängt jeweils eine Liste aus, in der jeder Platzhalter bereits im Voraus den Termin vermerken kann, an dem er das Amt des Platzwartes übernehmen will. Die Eintragungen sollen leserlich vorgenommen werden. Änderungen sind in der dazu vorgesehenen Spalte vorzunehmen.
3) Der Dienst des Platzwartes beginnt am Sonnabend um 10:00 Uhr und endet am Sonntag um 18:00 Uhr. Der Platzwart muss jederzeit, auch zur Nachtzeit erreichbar sein.
4) Platzhaltern, die während der Campingsaison (vom Anzelten bis zum Abzelten) ihrer Verpflichtung, das Amt des Patzwartes zu übernehmen, nicht nachgekommen sind, wird mit der Jahresabrechnung ein Bußgeld auferlegt.
5) Zum leichteren Auffinden des Platzwartes stellt dieser an seinem Platz das Schild „Platzwart“ auf. Außerdem vermerkt er im Anwesenheitsbuch hinter seinem Namen „Platzwart oben“ oder „Platzwart unten“.
Zu den besonderen Pflichten des Platzwartes gehören:
1) Öffnen und Schließen der Tore (die Tore sollen zur Nachtzeit verschlossen sein)
2) Kontrolle der Eintragungen im Besucherbuch
3) Herstellung von Ruhe und Ordnung, er überwacht die Einhaltung der Nachtruhe
4) Hissen und Einholen der Flagge (die Flagge darf über Nacht nicht hängen bleiben)
5) Reinigung der Toiletten am Sonntag bzw. am unmittelbar nachfolgenden Feiertag ab 11:00 Uhr
6) Er sorgt während des Wochenendes für ausreichend Toilettenpapier in den Toilettenhäusern
Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
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Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, zweimal jährlich am gemeinschaftlichen Arbeitsdienst teilzunehmen.
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1) Platzhalter, die zum festgesetzten Arbeitsdienst nicht erscheinen können, müssen den Arbeitsdienst zum angesetzten zweiten Termin nachholen. Zwecks Zuteilung einer Arbeit setzen sie sich mit dem Platzwart des Clubs oder einem seiner Vertreter in Verbindung.
2) Kann der Platzhalter weder am Arbeitsdienst noch am Nachholarbeitsdienst teilnehmen, besteht die Möglichkeit den Arbeitsdienst durch Zahlung einer Gebühr zu entgelten. Die Gebühr wird in der Gebührenordnung festgelegt.
3) Mitglieder, die aus begründetem Anlass keinen Arbeitsdienst ableisten können, müssen diesen Umstand dem Vorstand mitteilen.
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Für jeden festen Platz steht in den Stromverteilerkästen ein 230 V Anschluss mit eigenem Zähler zur Verfügung. Der Verlauf der Stromkabel ist mit Schildern „Vorsicht Strom“ gekennzeichnet. |
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1) Die Ablesung des verbrauchten Stromes der einzelnen Caravans bzw. Plätze erfolgt im Monat Dezember eines jeden Jahres durch den gewählten Kassenwart oder einen Vertreter des Vorstandes.
2) Die Stromrechnung wird nach Erstellung vom Kassenwart auf der Mitgliederversammlung verteilt bzw. per Post an die Mitglieder zugestellt, die nicht auf der Mitgliederversammlung anwesend waren. Die Bezahlung der Stromrechnung muss bis spätestens zum 31. März durch Überweisung auf das Clubkonto bei der Volksbank, Konto-Nummer 361 1264 0000, Bankleitzahl 292 657 47 erfolgen.
3) Das Öffnen der Hauptstromverteilerkästen vor dem Platzeingang ist nur dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem Clubplatzwart erlaubt. Für die einzelnen Stromverteilerkästen auf den Plätzen hängt je ein Schlüssel auf dem oberen und unteren Platz.
Verboten sind:
4) Das Spielen von Kindern an und um die Stromverteilerkästen
5) Ablegen von Gegenständen an und auf den Stromverteilerkästen
6) Das Graben bei den Stromverteilerkästen
7) Das Graben im Verlauf der Erdkabel (Kennzeichnung mit Schildern „Vorsicht Strom“)
Haftung:
8) Der Campingclub Bremerhaven und der Vorstand haften nicht für Schäden, die durch die Stromversorgung entstehen oder entstanden sind.
9) Jedes Clubmitglied ist für die ordnungsgemäße Verlegung seines Stromkabels vom Stromverteilerkasten zum eigenen Caravan, Zelt oder Reisemobil verantwortlich.
10) Sollte ein Clubmitglied, seine Familienmitglieder oder seine Gäste die Stromversorgung oder die Stromverteilerkästen beschädigen, so hat das Clubmitglied den Vorstand sofort von dem entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen.
11) Für die dem Club entstehenden Kosten zur Behebung des Schadens haftet das Clubmitglied.
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Grobe Verstöße gegen die Platzordnung sind dem Vorstand zur Kenntnis zu bringen. Der Vorstand kann grobe Verstöße mit einem Platzverweis ahnden.
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1) keine zusätzlichen Regelungen
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Das Hausrecht auf dem Campingplatz obliegt dem geschäftsführenden Vorstand.
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1) keine zusätzlichen Regelungen
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