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Der Erwerb des Campingsportstanders soll eine aktive Ausübung des Campingsports fördern. Durch persönliche Eintragungen soll er für den Inhaber Fahrten- und zugleich Tagebuch sein. Außerdem soll auch ein Erfahrungsaustausch unter den Campern erreicht werden.



Der Campingsportstander wird in drei Stufen, Bronze, Silber, Gold, verliehen. Das Jahr, in dem der Stander erworben wurde, geht aus der Ziffer der Jahresmarke hervor. Bei der Verleihung des Goldenen Zeltes entfällt der vierte Campingsportstander. (siehe Pkt. 7)



Der Campingsportstander kann nur an Mitglieder des Deutschen Camping Club e.V. (DCC) verliehen werden. Die Wertungshefte können vom DCC München, einem Landesverband oder einem Camping Club erworben (Startgeld) werden.



Vor der ersten Campingfahrt ist die Seite mit allgemeinen Angaben (Adresse usw.) des Wertungsheftes vom Inhaber vollständig auszufüllen. Bei den Eintragungen der Übernachtungen ist der Anlass des Campens stets anzugeben (z.B. Urlaub, Wochenende, Rallye). Ein mehrtägiger Aufenthalt ist ein Eintrag.



Die Auswertung der Eintragungen in den Wertungsheften erfolgt jährlich. Das Wertungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Jede Campingübernachtung wird mit 1 Wertungspunkt gewertet.
Anm.: Grundsätzlich mit 5 Sonderpunkten sind Weltrallye; Europarallye; Hanseatenrallye; Rhein-Main-Neckar-Rallye; das Elbe-Oder-Saale-Rallye und die DT. Meisterschaft im Caravangeschicklichkeitsfahren belegt. DCC Gemeinschaftsfahrten sind mit 2 Sonderpunkten belegt. OC; KC; oder CC haben ihre Veranstaltungen dem zuständigen Landesverband zur Prüfung (5 oder 2 Punkte) und Weiterleitung an den DCC vorzulegen. Die Landesverbände entscheiden für sich. In der Hauptgeschäftsstelle des DCC wird dann der Veranstaltungskalender zusammengestellt. 5 Punkte Veranstaltungen bekommen ein Sternchen, alle anderen Veranstaltungen erhalten 2 Sonderpunkte.



Der Campingsportstander wird in drei Stufen verliehen:
in Bronze40 Punkte
in Silber50 Punkte
in Gold60 Punkte



  • Beim Erwerb eines vierten Campingsportstanders in Gold, oder bei Vollendung einer Kette in Gold, wird „Das goldenen Zelt“ (DGZ) verliehen.
  • Der Stern zum DGZ wird an Mitglieder verliehen, die zum wiederholten Mal 4 goldene Campingsportstander erworben haben oder zum wiederholten Mal eine Kette in Gold vollenden.
  • Das DGZ wird mit einer Urkunde verliehen. Klebeplaketten über das DGZ sowie Sterne können beim DCC in München erworben werden.
  • Das DGZ ist eine Auszeichnung für besondere aktive Ausübung des Campingsports und kann deshalb nicht ehrenhalber verliehen werden.
  • Der jeweilige Präsident des DCC führt das DGZ in seiner Eigenschaft als Vertreter und höchster Repräsentant des Campingsports in Deutschland.



    Vier Wertungsjahre bilden innerhalb der Stufen Bronze, Silber und Gold eine Kette. Innerhalb der jeweiligen Ketten berechtigt
  • viermal Bronze zur Verleihung des „Silbernen Campingsportstander“,
  • mindestens zweimal Silber zur Verleihung des „Goldenen Campingsportstander“, und
  • mindestens zweimal Gold zur Verleihung des DGZ oder eines Sternes zum DGZ.
    Die Verleihung der Campingsportstander und des DGZ erfolgt durch den DCC.



    Durchgeführte Campingübernachtungen sind im Wertungsheft auf der linken Seite einzutragen und zu bestätigen durch:
  • Stempel und Unterschrift des Campingplatzes oder Quittung
  • Stempel und Unterschrift des Veranstalters (Rallye, Clubausfahrt).
    Für die Anerkennung des Wertungsheftes sind mindestens 5 verschiedene Übernachtungs- plätze erforderlich. Nicht gewertet werden Übernachtungen auf dem eigenen Grundstück.



    Die Wertungshefte sind zur Prüfung an die jeweiligen Clubs einzureichen und von diesen an den jeweiligen Landesverband weiterzuleiten. Wertungshefte von Mitgliedern, die keinem Ortsclub angehören, sind direkt an den zuständigen Landesverband einzureichen und werden von diesem geprüft. Die Prüfvermerke der Ortsclubs und der Landesverbände sind im Wertungsheft auf den hierfür vorgesehenen Seiten einzutragen.



  • Bis 31. Januar Einreichung der Wertungshefte zur Prüfung für das abgelaufene Jahr an die Ortsclubs bzw. für Mitglieder ohne Ortsclubzugehörigkeit an die Landesverbände.
  • Bis 15. Februar Weiterleitung der geprüften Wertungshefte durch die Ortsclubs an die Landesverbände.
  • Bis 15. März Weiterleitung der nachgeprüften Wertungshefte durch die Landesverbände an den DCC Sportreferenten.